Swiss Representation

SIMPLE UND UMFASSENDE VERTRETUNGSDIENSTE FÜR DEN ZUGANG ZUM SCHWEIZER MARKT

Als Schweizer Vertreter sind wir für die Aktivitäten der von uns vertretenen Kunden nicht nur gegenüber Anlegerinnen und Anlegern in der Schweiz, sondern auch gegenüber den Schweizer Behörden verantwortlich. Wir sind die Kontaktstelle zwischen den Anlegerinnen und Anlegern und dem Fonds sowie zwischen dem Fonds und der FINMA in der Schweiz.

Das Angebot von REYL Intesa Sanpaolo:

  • Schweizer Vertreter und Schweizer Zahlstelle: von der FINMA zugelassen und reguliert
  • Beratungslösung für den Fondsvertrieb – unser Expertenteam berät Sie zu folgenden Themen:
    • Kundensegmentierung 
    • Überprüfung und Aktualisierung von Fondsdokumenten: Verwendung des vorgeschriebenen Wortlauts für die Schweiz
    • Auswahl von und Anschluss an Ombudsstelle
    • Auswahl von und Eintragung in Beratungsregister
  • FINMA-Einreichung und -Genehmigung: Wir beantragen und pflegen die FINMA-Genehmigung für ausländische kollektive Kapitalanlagen, die allen in der Schweiz ansässigen privaten, professionellen und institutionellen Anlegerinnen und Anlegern zum Kauf angeboten werden.
  • Compliance: Wir garantieren die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen für alternative Fonds, die qualifizierten (d. h. institutionellen und professionellen) Anlegerinnen und Anlegern, einschliesslich vermögenden Privatkunden und deren privaten Anlagestrukturen (Family Offices), angeboten werden.
  • Einer der führenden Schweizer Fondsvertreter: Wir arbeiten mit über 1000 Fonds und 200 Anlageverwaltern weltweit zusammen.
  • Schweizer Zahlstelle:  Als Bank bieten wir eine kombinierte Lösung aus Vertretung und Zahlstelle, die den Aufwand für die Administration und die Sorgfaltsprüfung für die Anlageverwalter reduziert. 
     

Rechtlicher Rahmen in der Schweiz

Per 1. Januar 2020 sind das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und das Finanzinstitutsgesetz (FINIG) vollständig in Kraft getreten. Diese beiden Gesetze ergänzen das bestehende Kollektivanlagengesetz („KAG“), ersetzen dieses jedoch nicht. Ziel des FIDLEG und des FINIG ist es, das Schweizer Regulierungssystem an MiFID II anzugleichen, um den Kundenschutz und die Transparenz zu erhöhen.


Kollektivanlagengesetz (KAG)
  • Definiert und reguliert Fonds als Produkte
  • Definiert „Vertrieb“ als jede Aufforderung, in einen Fonds zu investieren
  • In Kraft seit 2006
  • Geändert im März 2015  zur Erweiterung der Anforderungen für qualifizierte Anlegerinnen und Anleger
  • Weitere Änderungen im Januar 2020 mit der Einführung von FIDLEG und FINIG

 

Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) 
  • Überwacht Finanzdienstleistungen und reguliert das Produktangebot
  • Legt Regeln für Vertreter und Zahlstelle fest
  • Anlageverwalter, die in der Schweiz ansässigen Anlegerinnen und Anlegern einen Fonds anbieten, müssen:
    • Anlegerinnen und Anleger in definierte Kundensegmente (d. h. privat, opted-out, opted-in, professionell, institutionell) einteilen
    • die lokalen Anforderungen an die Organisation erfüllen
    • die lokalen Verhaltensregeln erfüllen
    • eine Ombudsstelle bestellen 
    • sich in einigen Fällen in einem Kundenberaterregister eintragen lassen 
 
Finanzinstitutsgesetz (FINIG)
  • Regelt die Voraussetzungen für die Ausübung der Tätigkeit eines Finanzinstituts

 

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